Erneuerbare Energie­gemeinschaft
Wels-Nord

Vogelweide • Laahen • Gartenstadt • Wimpassing • Oberthan • Niederthan • Puchberg • Neustadt

Wir suchen Stromabnehmer:innen: Auf Grund des starken Interesses von Erzeuger:innen suchen wir im Moment besonders Abnehmer:innen als neue Mitglieder. Als kleinen Bonus erlassen wir bis zum Ende des Quartals Q4/2025 allen neuen Mitgliedern, die reine Strombezieher:innen (ohne eigener PV-Anlage) sind, die einmalige Beitrittsgebühr in der Höhe von 10,00 €. Darüber hinaus entfällt für alle neuen Mitglieder die bis Jahresende beitreten der Mitgliedsbeitrag für 2025.

Mitglieder

223

Vereinsmitglieder mit Zählpunkten

Erzeuger:innen

76

Vereinsmitglieder mit eigener PV-Anlagen

Verbraucher:innen

147

Mitglieder ohne PV-Anlage
(Verhältnis 1,93:1)

Zählpunkte

330

Gesamtanzahl der Zählpunkte

Gesamtleistung

719,7

kWp Gesamtleistung aller 77 PV-Anlagen

Mehr Details und aktuelle Energiestatistiken findest Du im EEG-Dashboard.


Über die Energiegemeinschaft

Das Grundprinzip einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft (kurz: EEG) ist die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen und deren regionale Verteilung – unabhängig, selbstbestimmt und krisensicher, ohne Umweg über gewinnorientierte Konzerne.

Die EEG sammelt grünen Strom aus der Nachbarschaft und verteilt ihn unter ihren Mitgliedern zu Tarifen, die vom Verein selbst festgelegt werden. Basierend auf dem E-Control-Marktpreis werden die Preise quartalsweise angepasst (Details siehe Tarifblatt).

Als Mitglied der EEG ermöglichst Du, die Abhängigkeit von konventionellen Energiequellen zu verringern und Deinen ökologischen Fußabdruck zu vermindern. Je cleverer Du Deinen Energieverbrauch einteilst (z.B. Wäschewaschen oder Autoladen bei Sonnenschein), desto größer die Wirkung für die Umwelt und desto besser fürs Geldbörsel.

In diesem Kurzvideo wird die Funktionsweise einer EEG anschaulich erklärt. Details findest du auch bei der Österreichischen Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften unter https://energiegemeinschaften.gv.at/.


Tarife für Einspeisung und Bezug von Energie

Im aktuellen Quartal Q4/2025, gelten folgende Tarife:

Energiekosten für Strom­bezug

EEG Bezugstarif

10,167 ct/kWh

Ersparnis Netzkosten

–4,850 ct/kWh

Effektiver Tarif

5,317 ct/kWh

Die Gesamtkosten für jede von der EEG bezogene kWh Energie belaufen sich aktuell (Tarif 25Q4) auf 16,216 ct/kWh. Diese bestehen aus Energie­kosten in Höhe von 10,167 ct/kWh (USt frei) sowie reduzierten verbrauchs­be­zogenen Netzentgelten und Abgaben in Höhe von 6,050 ct/kWh (inkl. 20% USt).

Vergütung für Strom­ein­speisung

Privat (0% USt)

9,167 ct/kWh

Unternehmer (20% USt)

7,639 ct/kWh

Unternehmer (13% USt)

8,112 ct/kWh

Die Vergütung für in der EEG verteilte Energie unterliegt der Reverse-Charge-Regelung (§ 19 Abs. 1c UStG). Die Umsatzsteuer für Vergütungen an USt-pflichtige Mitglieder wird daher von der EEG abgeführt.

Die EEG Vogelweide-Laahen unterliegt der Kleinunternehmerregellung (§ 6 Abs. 1 Ziff. 27 UStG). Die Kosten für Strombezug sowie andere Gebühren unterliegen daher nicht der USt-Pflicht.


Voraussetzungen für die EEG-Teilnahme

Netzbetreiber eww ag – Umspannwerk Wels Nord

Um an der Energiegemeinschaft teilzunehmen, musst Du den Strom vom Umspannwerk Wels Nord beziehen. Das Versorgungsgebiet umfasst – grob genommen – die Stadteile Vogelweide, Laahen, Wimpassing, Oberthan, Niederthan, Puchberg sowie Neustadt.

Wie Du im Detail herausfinden kannst, ob Du am Umspannwerk Wels Nord hängst, findest unter Fragen & Anleitungen.

Anmerkung: Dein Stromlieferant muss aber nicht zwingend die eww AG sein.

Zugang zum Online eww-Kundenportal

Die Erfassung der Energie, welche Du innerhalb der EEG verbrauchst erfolgt über den Netzbetreiber eww ag. Diese Energiedaten werden vom Netzbetreiber (eww ag) an die EDA übermittelt und der EEG zwecks Abrechnung zur Verfügung gestellt.

Die Zustimmung zum Beitritt in die EEG muss von Dir im Zuge des Anmeldeprozesses im eww-Kundenportal freigegeben werden. Basierend auf diesen Daten erfolgt die automatisierte Abrechnung.

Stromkonsument:in oder -produzent:in

Die kannst an der EEG sowohl als Stromproduzent:in mit einer PV-Anlage, einem Windkraft- oder Wasserkraftwerk teilnehmen, oder als reine Konsument/Abnehmer:in. Für das Gelingen der Energiegemeinschaft sind Produzenten und Abnehmer gleichermaßen wichtig.

Das heißt konkret: Auch ohne PV-Anlage kannst Du an der Energiegemeinschaft teilnehmen und profitierst von günstigem Solarstrom aus der Nachbarschaft.

E-Mail Adresse und Girokonto

Zur Übermittlung der Rechnungen bzw. Gutschriften sowie zur Kommunikation innerhalb der EEG benötigen wir Deine E-Mail Adresse. Die Verrechnung erfolg durch Lastschriften bzw. Gutschriften direkt von/auf dein Girokonto.


EEG Vereinsmitglied werden

Um Mitglied zu werden und an der EEG Teilzunehmen sind nur wenige Schritte erforderlich:

Beitrittserklärung online ausfüllen

Du musst deine Beitrittserklärung zur EEG online ausfüllen. Wenn Du diese abgesendet hast, bekommst Du ein paar Minuten später per E-Mail den Beitrittsantrag zur EEG zugesendet.

Unter Häufige Fragen findest du Unterstützung, falls Du Fragen oder Probleme beim Ausfüllen des Formulars hast. Im Fall des Falles kannst Du Dich auch gerne an uns wenden.

Beitrittsantrag unterschreiben und per E-Mail an uns senden

Das (elektronisch oder analog) unterschriebene Formular schicke bitte, gemeinsam mit einer Kopie Deines Ausweises, an uns.

Wir bearbeiten Deinen Antrag üblicherweise innerhalb wenigen Tagen. Gerade in der Urlaubszeit kann es jedoch durchaus auch einmal etwas länger dauern. Solltest du länger nichts von uns hören, so überprüfe bitte deinen Spam-Mail-Ordner. Findet sich auch dort nichts, so melde dich bitte direkt bei uns.

Zustimmung zur Freigabe an der EEG im eww-Kundenportal erteilen

Wenn wir Deinen Antrag verarbeitet haben, werden deine Daten in unser Buchhaltungs­system sowie die Energie­daten­aus­tausch­plattform (EEG-Faktura) eingepflegt. Du erhältst in Folge dessen Emails von der EEG-Faktura und/oder vom Netzbetreiber eww ag, die Dich dazu auffordern, Deine Freigabe zur EEG Vogelweide-Laahen im eww-Kundenportal zu bestätigen. Erst mit dieser Freigabe bist Du ein aktives Mitglied und kannst Strom einspeisen bzw. beziehen.

Um die Verbrauchsmengen innerhalb der EEG zu erfassen und abzurechnen muss die Erfassung des Verbrauchs von „täglich“ auf „15 Minuten“ umgestellt werden. Sofern du die Umstellung nicht bereits selber durchgeführt hast, musst du diese zu Umstellung zeitgleich mit der Zustimmung zum EEG-Beitritt freigeben.

Eine Anleitung hierzu findest du unter Häufige Fragen.

Das Anmeldeformular und alle für Interessenten und Vereinsmitglieder relevanten Information findest Du hier:

Wichtig: Bestehende Verträge für Stromlieferung und Einspeisung von überschüssigem Strom keinesfalls kündigen! Die EEG liefert und verteilt nur dann Strom, wenn dieser vorhanden ist und benötigt wird. Nähere Informationen dazu findest du bei den Häufigen Fragen zur Teilnahme.

Um an der EEG teilzunehmen brauchst Du einen bestehenden Vertrag mit einem Stromlieferanten bzw. einem Abnehmer für den Überschussstrom, da die EEG nicht immer Strom liefert und den Überschuss der eventuell produziert wird nicht speichern kann. Du kannst Deinen aktuelle Lieferanten/Abnehmer behalten und Dir Deinen Rest-Stromlieferanten und Rest-Stromabnehmer wie gewohnt frei aussuchen. Die Teilnahme an der EEG stellt eine Zusatzvereinbarung zum Netz-Nutzungsvertrag mit der eww ag dar, die zum Tragen kommt, sobald innerhalb der EEG Strom produziert und konsumiert wird.


Abrechnung

Die Abrechnung der in die EEG eingespeisten bzw. aus der EEG bezogenen Energie durch die EEG erfolgt quartalsweise sobald die Daten vollständig vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wurden – in der Regel etwa 3 Wochen nach Quartalsende. Der Betrag wird mittels SEPA-Auftrag automatisch vom Girokonto abgebucht bzw. gut geschrieben.

Die Abrechnungstermine sind daher üblicherweise wie folgt: Q1: Mitte April, Q2: Mitte Juli, Q3: Mitte Oktober, Q4: Mitte Jänner. Wir bitte um Verständnis, falls es zu Verzögerungen kommt.

Du erhältst Deine Stromrechnung wie gewohnt von Deinem Energieversorger, jedoch reduziert um die von der EEG bezogene bzw. in die EEG eingespeiste Energiemenge.

Die reduzierten Netzgebühren für die von der EEG bezogene Energiemenge wird automatisch vom Energieversorger bei der jährlichen Abrechnung berücksichtigt und ist separat ausgewiesen (üblicherweise gekennzeichnet mit dem Zusatz EEG oder EG).


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